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MAF
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Abbuchungsauftrag #1
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Datum: 10.04.2013, 21:05
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Hallo,
notgedrungen habe ich heute von Quicken Home & Business auf Quicken 2014 deluxe aktualisiert.
wie kann ich nun von "Einzugsermächtigung" auf "Abbuchungsauftrag" wechseln? Alle bestehenden Abbuchungsaufträge wurden in normale Einzugsermächtigungen umgewandelt . Wir arbeiten fast ausschließlich mit Abbuchungsaufträgen, was tun?
Danke + Viele Grüße
Matthias
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MAF
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Re: Abbuchungsauftrag #7
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Datum: 11.04.2013, 10:58
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Hallo Reinhard,
das mit dem Textschlüssel ist schon klar, aber die Option „Abbuchungsauftrag“ Textschlüssel 04 wird nicht angeboten. Muss hier speziell etwas eingestellt werden?
In der Home & Business Version konnte man einfach zwischen Einzugsermächtigugn und Abbuchungsauftrag wählen.
Vielen Dank für die Hilfe
Viele Grüße Matthias
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MAF
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Re: Abbuchungsauftrag #9
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Datum: 11.04.2013, 11:23
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An Alle,
soory, die ursprüngliche Frage war, ob und wie das mit dem Abbuchungsauftrag in Quicken 2014 funktioniert, nicht was der Unterschied zwischen Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag ist.
Grüße Matthias
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MAF
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Re: Abbuchungsauftrag #11
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Datum: 11.04.2013, 14:09
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Hallo Zusammen,
So, es kommt langsam Licht in Dunkel!
Wir nutzen Quicken lediglich zur Kontenverwaltung (Überweisungen, Einzugsermächtigungen, Abbuchungsaufträge, Kontenabgleich usw.), da dies wesentlich komfortabler ist, als im Lexware finanzial office pro (auch das kann keine Abbuchungsaufträge).
Also, diesmal nicht automatisch konvertiert, Datei explizit über Datei öffnen ausgewählt - und siehe da, Abbuchungsaufträge wurden richtig übernommen, neue Abbuchungsaufträge sind möglich - zumindest auf den ersten Blick. Also hat die automatische Konvertierung wohl die richtige Datendatei konvertiert, aber irgendwie auf der falschen Quicken-Version aufgesetzt, anders kann ich mir das nicht erklären.
Nochmal zum Thema, weil gefragt wurde, Einzugsermächtigungen können zurückgebucht werden, Abbuchungsaufträge nicht! Jetzt gibt es da ein schönes BGH-Urteil, nachdem Insolvenzverwalter ohne Nennung von Gründen Lastschriften zurückbuchen dürfen. Die Frist sind bekanntlich 6 Wochen, diese laufen aber erst nach 3 Monaten, denn das ist die Frist nach der die Bank die Kontoauszüge spätestens zuschickt, im konkreten Fall wurden also die Lastschriften der vergangenen 4 1/2 Monate zurückgefordert - und das tut weh. Bei Abbuchungsaufträgen (die eigentlich eine Kontovollmacht darstellen) geht das eben nicht. Seither arbeiten wir nur noch mit Abbuchungsaufträgen.
Viele Grüße + Vielen Dank an alle
Matthias
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MAF
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Re: Abbuchungsauftrag #13
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Datum: 11.04.2013, 15:59
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Na dann, hoffen wir mal, dass dies auch bei künftigen Updates berücksichtigt wird.
Viele Grüße Matthias
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