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Board >>  Quicken 2006 und älter >>  [Quicken 2005] Installation >> Über die neue Registrierung von Quicken 2005
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Thema: Über die neue Registrierung von Quicken 2005
kow123 (offline)
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icon8  Re: Über die neue Registrierung von Quicken 2005 #46 Datum: 21.05.2004, 07:56  

Hallo Kai,

lies Dir mal das Thema durch, dann weisst Du, wo das Problem ist!!

Bernd ist jetzt "glücklicher" Besitzer einer Erstversion, die er nur EINMAL installieren kann und nicht wie bisher auch auf dem Notebook!
Gruss kow123
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quickprobs (offline)
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Wer nichts weiss, und weiss, dass er nichts weiss, weiss mehr als der, der nichts weiss und nicht weiss, dass er nichts weiss! (Bertrand Russel)

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icon1  Re: Über die neue Registrierung von Quicken 2005 #47 Datum: 21.05.2004, 09:01  

Hallo kow,

Bernd schrieb, er wolle Quicken "auch" auf seinem Notebook installieren.
Das "auch" deutet an, dass er es woanders schon installiert hat!

Bei dieser Zweitinstallation hatte er Probleme und wandte sich an Lexware.
Daraufhin bekam er eine neue (andere) Seriennummer zur Verfügung gestellt, um das Programm nochmals als Erstversionsion installieren zu könnnen.

Seine Probleme können doch nun eigentlich erst anfangen, wenn er "noch" weitere Installationen auf anderen Rechnern durchführen will.

Gruß
kai

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BerndG (offline)
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icon1  Re: Über die neue Registrierung von Quicken 2005 #48 Datum: 21.05.2004, 09:41  

@all
ich habe Quicken DELUXE 2005 auf meinem Desktop-PC und auf meinem Notebook (mit der gleichen Seriennummer).
Auf dem PC habe ich die Aktivierung durchführen können.
Auf dem Notebook leider nicht mehr, wegen der bekannten Meldung ...

Ein update von QD2004 auf QD2005 konnte nicht durchgeführt werden, den Grund dafür habe ich oben beschrieben.

Cu Bernd
Ich bin nicht mehr so jung, wie ichs mal war. *seufz*
Aber ich bin auch noch nicht so alt, wie ichs mal sein werde. *grins*
(Hägar der Schreckliche)
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handi (offline)
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icon1  Re: Über die neue Registrierung von Quicken 2005 #49 Datum: 21.05.2004, 10:48  

@BerndG: und ich hatte mich schon für Dich gefreut und gedacht, die hätten Dir eine sog. "Support-Nummer" geschickt, also eine Nummer, die immer und überall geht

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icon1  Re: Über die neue Registrierung von Quicken 2005 #50 Datum: 21.05.2004, 11:03  

Hallo BerndG. und quickprobs

Mir ist es genau so ergangen wie berndG.
Dies ist eine Unverschämtheit.
aus meinem "alten" Qicken für mein Laptop und HeimPc wurde eine "Erst-Version" für nur ein Pc.
Noch eine größere Unverschämtheit ist jedoch, dass man auf diese Registrierung erst NACH der Installation hingewiesen wird.
Es hilft nur eines eine Seriennummer für ein Update verlangen oder - alles zurücksenden - .
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sesto (offline)
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icon1  Re: Über die neue Registrierung von Quicken 2005 #51 Datum: 21.05.2004, 14:25  

Guten Tag,

hinsichtlich Erwerb einer Update - Version b.z.W. zur Erlangung des Update - Preises gibt es ja wohl mehrere Möglichkeiten.
1.) Zusendung einer nicht direkt angefordete Version im Rahmen eines Abos.
2.) Bestellung durch den Kunden unter Nennung seiner Kundennummer.

3.) Kauf im Laden zum Normalpreis mit anschließender Beantragung der Erstattung der Preisdifferenz mittels beigefügter Antragskarte und Hinzufügen der Titelseite des Handbuchs der Vorversion. Habe ich in den Vorjahren genutzt,

Diesmal habe ich die Variante 2 bevorzugt. Bei derNeuinstallation auf meinem (Lexware-losen) Standardrechner wurde mir nur die 29 - stellige Seriennummer (Buchstaben, Ziffern, Zeichen) abverlangt, eine Produktaktivierung war bisher erstaunlicherweise nicht erforderlich. Wegen diverser Funktionsprobleme habe ich auf meinem Notebook noch keinen Instalationversuch unternommen. Aber nach den Naturgetzen dürfte es dort auch keine Probleme (aber nur hinsichtlich der Produktaktivierung) geben.

Variante 3 dürfte demnach eigentlich nicht mehr als 2 - Rechnerversion funktionieren.

Aber: NICHTS GENAUES WEISS MAN NICHT !!!

Einen schönen Tag noch

SeSto

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osso (offline)
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icon1  Re: Über die neue Registrierung von Quicken 2005 #52 Datum: 24.05.2004, 11:01  

Hallo Quickengemeinde

Ich bin hier noch neu, möchte aber Euch doch meine "Erfolgserlebnisse mit Lexware" mitteilen:

Ich bin Besitzer von Q2004 mit Original Serial Nummer und bei Lexware registriert.
Jetzt bekam ich ein Update von Q2005 zum Preise von 58,89€ zugesandt.
Nachdem auspacken habe ich ich wie üblich das Programm installiert und gab die Serialnummer von Q2004 ein, da auf der neuen CD Hülle KEINE neue Serialnummer stand.
Die Serialnummer von Q2004 wurde jedoch nicht angenommen.
Nun eilte ich zur "billigen" Hotline und habe nachgefragt. Keiner hatte eine Erklärung dafür, warum mir ein Updat OHNE Serialnummer zugesandt wurde.
Es wurde mir fest versprochen dies sofort per E-Mail zu zusenden.
Nichts geschah aber!!!
Zwei Tage später erneuter Anruf. Wieder das großes Versprechen, mit einer großer Entschuldigung berbunden, sofort diese Serial-Nummer für Q2005 zu zusenden.
Was geschah............WIEDER NICHTS!!!!!!!!!!!!!!
Jetzt packte mich der Zorn und ich sprach mit der kostenlosen 0800 Nummer. Ich wurde wieder zur 0190 Nummer verwiesen was ich aber ablehnte.
Ich sagte das ich die Ware zurücksenden werde, wenn ich nicht innerhalb einer Stunde eine Serialnummer für Q2005 erhalten würde und diesen "liebevollen Kundendienst" in diesem Board veröffentlichen würde.
Es hat geholfen.
Ich erhielt per E-Mail eine Serialnummer für eine ERSTVERSION und konnte endlich den Installationsvorgang auf meinem PC abschließen.
Jedoch was erlebte ich jetztFragezeichen?
Ich sollte mich registrieren und das Programm von Lexware aktivieren lassen.
Dies brachte mich erneut in Rage, da weder auf der CD-Hülle, noch auf der Rechnung oder im Update-Handbuch etwas über eine Zwangsregistrierung stand.
Ich rief erneut an, dass ich damit nicht einverstanden bin und bat um eine Lösung. Ich erklärte, dass dies ist eine Unverschämtheit sei, wenn die Registrierung erst nach der Installation erfolgt und vorher nichts darüber zu lesen war.
Nun wird jeder sagen ich kann ja das Programm zurücksenden, wenn ich es nicht möchte. aber es geht hier um das Recht einer nachträglichen Registrierung, die kein Mensch vorher - außer Lexware -wusste.
Ich habe inzwischen auch meinen Anwalt eingeschaltet.
und werde Euch darüber weiter berichten.

Noch an alle einen schönen Wochenanfang.

osso

OSSO
Mit Grüssen und für Euch das BESTE.
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osso (offline)
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icon1  Re: Über die neue Registrierung von Quicken 2005 #53 Datum: 24.05.2004, 11:23  

Hallo Quickengemeinde

Soeben habe ich festgestellt, dass nach einer Registrierung von Quicken 2005 auf meinem Haupt-PC, eine erneute Installation, z.B: auf meinem eigenen Laptop NICHT mehr möglich ist.
Ich habe sofort erneut reklamiert und es wurde mir noch heute ein Rückantwort versprochen.

Mit Grüßen
osso
OSSO
Mit Grüssen und für Euch das BESTE.
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Roodee









icon1  Re: Über die neue Registrierung von Quicken 2005 #54 Datum: 24.05.2004, 11:42  

Hallo osso,

die ProgrammAKTIVIERUNG und die Registrierung bitte nicht verwechseln. Hier geht es um die Aktivierung, die bei den Versionen für Neukunden ab Q2005 notwendig wird.

Die Registrierung ist nach wie vor keine Pflicht.

Gruß Ralf
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handi (offline)
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icon1  Re: Re: Über die neue Registrierung von Quicken 2005 #55 Datum: 24.05.2004, 12:45  

zitat:(osso,24.05.2004 , 11:01)
Hallo Quickengemeinde

Ich bin hier noch neu, möchte aber Euch doch meine "Erfolgserlebnisse mit Lexware" mitteilen:

Ich bin Besitzer von Q2004 mit Original Serial Nummer und bei Lexware registriert.
Jetzt bekam ich ein Update von Q2005 zum Preise von 58,89€ zugesandt.
Nachdem auspacken habe ich ich wie üblich das Programm installiert und gab die Serialnummer von Q2004 ein, da auf der neuen CD Hülle KEINE neue Serialnummer stand.
Die Serialnummer von Q2004 wurde jedoch nicht angenommen.
Nun eilte ich zur "billigen" Hotline und habe nachgefragt. Keiner hatte eine Erklärung dafür, warum mir ein Updat OHNE Serialnummer zugesandt wurde.
Es wurde mir fest versprochen dies sofort per E-Mail zu zusenden.
Nichts geschah aber!!!
Zwei Tage später erneuter Anruf. Wieder das großes Versprechen, mit einer großer Entschuldigung berbunden, sofort diese Serial-Nummer für Q2005 zu zusenden.
Was geschah............WIEDER NICHTS!!!!!!!!!!!!!!
Jetzt packte mich der Zorn und ich sprach mit der kostenlosen 0800 Nummer. Ich wurde wieder zur 0190 Nummer verwiesen was ich aber ablehnte.
Ich sagte das ich die Ware zurücksenden werde, wenn ich nicht innerhalb einer Stunde eine Serialnummer für Q2005 erhalten würde und diesen "liebevollen Kundendienst" in diesem Board veröffentlichen würde.
Es hat geholfen.
Ich erhielt per E-Mail eine Serialnummer für eine ERSTVERSION und konnte endlich den Installationsvorgang auf meinem PC abschließen.
Jedoch was erlebte ich jetztFragezeichen?
Ich sollte mich registrieren und das Programm von Lexware aktivieren lassen.
Dies brachte mich erneut in Rage, da weder auf der CD-Hülle, noch auf der Rechnung oder im Update-Handbuch etwas über eine Zwangsregistrierung stand.
Ich rief erneut an, dass ich damit nicht einverstanden bin und bat um eine Lösung. Ich erklärte, dass dies ist eine Unverschämtheit sei, wenn die Registrierung erst nach der Installation erfolgt und vorher nichts darüber zu lesen war.
Nun wird jeder sagen ich kann ja das Programm zurücksenden, wenn ich es nicht möchte. aber es geht hier um das Recht einer nachträglichen Registrierung, die kein Mensch vorher - außer Lexware -wusste.
Ich habe inzwischen auch meinen Anwalt eingeschaltet.
und werde Euch darüber weiter berichten.

Noch an alle einen schönen Wochenanfang.

osso


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Reynard25 (offline)
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icon1  Re: Re: Über die neue Registrierung von Quicken 2005 #56 Datum: 24.05.2004, 12:56  

zitat:(osso,24.05.2004 , 11:01)
Ich habe inzwischen auch meinen Anwalt eingeschaltet.
und werde Euch darüber weiter berichten.

Hallo osso, wie Ralf weiter oben schon sagte, geht es hier nicht um Registrierung sondern um Aktivierung bzw. Freischaltung. Es ist im Prinzip das gleich, was Microsoft bei WINXP gemacht hat.
Gefällt mir zwar auch nicht besonders Enttäuscht , glaube aber nicht, dass ein Anwalt da helfen kann. *grübel*
Gruß Reinhard
Gruß Reinhard
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osso (offline)
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icon1  Re: Über die neue Registrierung von Quicken 2005 #57 Datum: 24.05.2004, 13:15  

Hi Roodee u. Quickengemeinde

Es besteht doch ein gewisser Zusammenhang zwischen Registrierung und AKtivierung.

Inzwischen habe ich mich diesbezüglich weiter kundig gemacht.

1. Du erhälst als registrierter Kunde von Lexware Q2005 eine Updateversion OHNE SERIALNUMMER zugesandt. (ICH BIN NICHT DER EINZIGSTE KUNDE).

2. Nach Reklamation erhälst Du eine Serialnummer als ERSTVERSION und dies als registrierter Kunde zugesandt.
Keiner von uns oder Lexware wusste was unter ERSTVERSION oder derUdDATEVERSION in Bezug auf die Serialnummer zu verstehen ist.

3. Diese 1. Serialnummer nennt sich ERSTVERSION-SERIALNUMMER und geht NUR in Verbindung mit einer AKTIVIERING bei Lexware.

4. Diese Pflicht-AKtivierung wird Dir ebenfalls vorher NIRGENDS mitgeteilt was unrechtens ist. Weder auf der CD-Hülle, noch auf der Rechnung, noch im Update-Handbuch ist davon etwas zu lesen.

5. Nach der 1. AKTIVIERUNG kannst Du auf Deinem eigenen Laptop, wie es bei Q2004 der Fall war, dieses Programm NICHT ein 2. mal INSTALLIEREN, da es schon 1 mal AKTIVIERT wurde.

6. Nach erneuter Reklamation bei Lexware erhälst Du für die GLEICHE CD wieder eine NEUE, jedoch ANDERE Serialnummer. Diese Serialnummer nennt sich jetzt UPDATE-SERIALNUMMER.

7. Mit der zuerst zugesandten Update-CD, also UpdateQuicken2005, kannst Du jetzt auf einmal OHNE AKTIVIERUNG eine Installierung auf Deinem Pc und auf Deinem Laptop wieder ausführen.

8. Jeder kann sich nun seinen Teil ausdenken und ich hoffe, dass jeder sich Gedanken darüber auch macht.

9. Entweder eine Update-Serialnummer verlangen oder das Q2005 zurücksenden und mit Q2004 weiterarbeiten.

10. Es wurde zudem an Quicken2005 nicht viel geändert und die Wertpapieranalyse ist die alte Version von 2004.

Gruß Walter
OSSO
Mit Grüssen und für Euch das BESTE.
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Roodee









icon1  Re: Über die neue Registrierung von Quicken 2005 #58 Datum: 24.05.2004, 13:34  

Hallo Walter,

ist ja alles recht interessant, aber was soll den ein Anwalt machen?

- Dass Aktiviert werden muß, muß wohl sicher nicht angekündigt werden. Es ist einfach eine Vorraussetzung, dass mit dem Programm gearbeitet werden kann.
- Es ist Lexwares gutes Recht gegen Piraterie vorzugehen.
- Du mußt nicht aktivieren, wenn du nicht möchtest, kannst dann allerdings die Software nur über den Testzeitraum von 4 Wochen nutzen.
- Quicken ist eine Einzelplatzversion, d.h. Installation auf *einem* Rechner. Daran ändert prinzipiell auch die Updateversion (ohne Aktivierung) nichts.
- Es ist eine reine Kulanz dem treuen Kunden gegenüber, dass es diese Updateversion gibt. Einen Anspruch hat niemand darauf.

Ist nicht böse gemeint, aber ich kann verstehen, dass Lexware diesen Schritt gemacht hat.

Gruß Ralf


(Bisher wurde dieser Beitrag 1 mal editiert, als letztes von [url=https://www.kaiwu.de/cgi-bin/sbb//sbb.cgi?&a=viewprofile&name=,_self][/url] am 24.05.2004 @ 13:34)
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osso (offline)
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icon1  Re: Über die neue Registrierung von Quicken 2005 #59 Datum: 24.05.2004, 13:52  

Hi Reynard25

mich ärgert einfach diese Aktivierung ohne vorher dies irgenwo aufzu drucken etc.
M.E. war oder ist es doch auch nicht verboten auf meinem Heim PC UND auf meinem Laptop dies zu installeirenFragezeichen Oder dochFragezeichen

Gruß osso
OSSO
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icon1  Re: Über die neue Registrierung von Quicken 2005 #60 Datum: 24.05.2004, 13:53  

Ralf,

ich habe mich nur über mein Rechte bei meinem Anwalt erkundigt, ob es zulässig ist nach der Installation und ohne vorherige Bekanntgabe einer Pflichtaktivierung zu verlangen.
DAS DARF LAT ANWALT SO NICHT SEIN.
Als registrierter Kunde muss eine solche Änderung mir vorher mitgeteilt werden.(z.B. durch Aufdruck etc.)

Gruß
osso
OSSO
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