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Thema: Kostenpflichtige Kundenhotlines ab dem 13.06.2014 nur noch sehr eingeschränkt zulässig
Reynard25 (offline)
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Beiträge: 14611

Mitglied seit: 01.01.2000

Brandenburg
icon1  Kostenpflichtige Kundenhotlines ab dem 13.06.2014 nur noch sehr eingeschränkt zulässig #1 Datum: 29.05.2014, 09:26  

Hallo,

wie wird Lexware reagieren? *grübel* Wird die Software dadurch teurer? Oder trifft das für Software-Beratung gar nicht zu?

http://www.it-recht-kanzlei.de/mehrw...ervertraege.html
Gruß Reinhard


(Bisher wurde dieser Beitrag 1 mal editiert, als letztes von Reynard25 am 29.05.2014 @ 10:09)
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quickprobs (offline)
Administrator


Wer nichts weiss, und weiss, dass er nichts weiss, weiss mehr als der, der nichts weiss und nicht weiss, dass er nichts weiss! (Bertrand Russel)

Beiträge: 2054

Mitglied seit: 07.05.2004


icon1  Re: Kostenpflichtige Kundenhotlines ab dem 13.06.2014 nur noch sehr eingeschränkt zulässig #2 Datum: 30.05.2014, 15:57  

zitat:
Fazit

Ob die gesetzlichen Neuerungen in der Praxis tatsächlich – wie vom europäischen Gesetzgeber angedacht – den Verbrauchern zum Vorteil gereichen, wird abzuwarten bleiben. Für telefonischen Support entstehen dem Unternehmer erhebliche Kosten. Diese konnte er bislang abfedern, indem er eine „Premium-Hotline“ vorhielt. Eine solche teure Hotline hielt zum einen aufgrund der hohen Gebühren das Anfrageaufkommen gering, zum anderen konnten die für den Telefonsupport entstehenden Kosten zumindest zum Teil durch die Einnahmen aus einem solchen Mehrwertdienst kompensiert werden.

Fallen diese Möglichkeiten zur Kostenreduzierung durch den Unternehmer weg, wird dieser seine Mehrkosten naturgemäß im Rahmen seiner Preisgestaltung auf den Verbraucher umlegen. Auf der anderen Seite ist damit zu rechnen, dass zwar künftig pro forma eine kostenneutrale Hotline für „Vertragsangelegenheiten“ vorgehalten wird, diese jedoch praktisch für den Verbraucher nutzlos sein wird. Entweder, weil erhebliche Wartezeiten entstehen, oder gar weil bei dieser Hotline nie jemand abnimmt.
http://www.it-recht-kanzlei.de/mehrw...bschnitt_41

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