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Kauf eines TAN-Generators meldepflichtig nach Geldwäschegesetz?? #1
Datum: 15.06.2018, 11:46
hallo, mein Kobil TAN-Generator gibt den Geist auf (Display) also war ich heute morgen in der Sparkasse Sxxxxxx um mir einen neuen Generator der Sparkasse zu kaufen; hier bekam ich die Antwort: ein Kauf wäre nur möglich, wenn ich ein Konto bei dieser Bank hätte; (mein Konto ist bei der Sparkasse Syyyyyy) Begründung: der Kauf des Generators wäre meldepflichtig nach dem Geldwäschegesetz; das hab ich noch nie gehört!? wenn ich als irgendwo (MM oder ähnlich) einen Tan-Generator kaufen würde, ist eine Registrierung dort nach dem Geldwäschegesetz erforderlich??
welches Erfahrung habt ihr gemacht bezüglich der Qualität: Kobil oder Rainer?
(Bisher wurde dieser Beitrag 1 mal editiert, als letztes von hthxx am 15.06.2018 @ 22:50)
Re: Kauf eines TAN-Generators meldepflichtig nach Geldwäschegesetz?? #2
Datum: 15.06.2018, 13:36
Hallo,
zitat:
Begründung: der Kauf des Generators wäre meldepflichtig nach dem Geldwäschegesetz; das hab ich noch nie gehört!? wenn ich als irgendwo (MM oder ähnlich) einen Tan-Generator kaufen würde, ist eine Registrierung dort nach dem Geldwäschegesetz erforderlich??
Das halte ich auch für absoluten Quatsch. I.d.R. verkaufen sie nur an eigene Kunden, weil sie für diese einen subventionierten Preis haben.
zitat:
Kobil oder Reiner?
Ich habe nur Geräte von ReinerSCT und bin sehr zufrieden. Zu Kobil kann ich nichts sagen. Gruß Reinhard
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