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Verlängerung der SEPA-Umstellungsfrist bis 01.08.2014 #1
Datum: 01.02.2014, 10:36
Frage: Hat die am 22.01.2014 vom EU-Ministerrat und -Parlament beschlossene Verlängerung der SEPA-Umstellungsfrist bis zum 01.08.2014 eine Auswirkung auf den Einsatz von Quicken?
Antwort: Auf Quicken 2014 hat die am 22.01.2014 vom EU-Ministerrat und -Parlament beschlossene Verlängerung der Umstellungsfrist für Unternehmen, Vereine und öffentlichen Verwaltungen um 6 Monate bis zum 01.08.2014 keine Auswirkung. Es gibt in Quicken keine "Zeitschaltuhr", die am 31.01.2014 24:00 Funktionen 'hart' abschalten würde.
Quicken stellt dem Anwender auch nach dem 01.02.2014 noch sämtliche HBCI Geschäftsvorfälle zur Verfügung, die von der jeweiligen Bank noch angeboten werden.
Wenn die eigene Bank auch nach dem 01.02.2014 noch NICHT-SEPA-Geschäftsvorfälle über HBCI anbietet, können diese wie zuvor mit Quicken 2014 problemlos durchgeführt werden.
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