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Sorry, wenn meine Frage hier nicht reinpassen sollte:
Bei den Wertpapierbuchungen (Verkauf) habe ich in der JV hinsichtlich der Kosten die Auswahl zwischen "Zinsabschlagsteuer", "Kapitalertragssteuer" sowie "Abgeltungssteuer".
Ist den das nicht alles das Gleiche, d.h. 25% Abzug auf den Ertrag?
Welche von den Dreien muß ich verwenden um den normalen 25%igen Steuerabzug von den gezahlten Zinsen zu kategorisieren? Kann ich die restlichen zwei aus der Kategorienliste löschen?
Warum gibt es für eine Steuer drei Bezeichnungen bzw. Kategorien?
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