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Thema: Steuerschuldumkehr
Stummi (offline)
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Beiträge: 3
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Deutschland
icon1  Steuerschuldumkehr #1 Datum: 21.02.2011, 13:05  

Hallo,

seit 1.1.2011 gilt für mein Gewerbe die Steuerschuldumkehr.
Ich als Leistungsbringer erhalte Gutschriften mit Nettobetrag, der Leistungsempfänger behält die MWST ein und muss diese an das FA abführen.


Seitdem suche ich nach Antworten, ob ich Quicken Deluxe 2011 überhaupt jetzt noch nutzen kann. Ich finde einfach nirgends Hinweise.

Kennt jemand dieses Problem?

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Stummi (offline)
Gelegentlicher Nutzer



Beiträge: 3
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Mitglied seit: 21.02.2011

Deutschland
icon1  Re: Steuerschuldumkehr #2 Datum: 03.03.2011, 10:37  

Ich kann wirklich nicht nachvollziehen, das ich allein vor diesen Problem stehen soll.
Haufe-Lexware antwortet mir auch nicht. Enttäuscht

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Reynard25 (offline)
Administrator





Beiträge: 14946

Mitglied seit: 01.01.2000

Brandenburg
icon1  Re: Re: Steuerschuldumkehr #3 Datum: 03.03.2011, 11:42  

Hallo,
zitat:(Stummi,03.03.2011 , 10:37)
Ich kann wirklich nicht nachvollziehen, das ich allein vor diesen Problem stehen soll.

Du kannst doch Rechnungen sowohl mit als auch ohne MwSt. schreiben. Wo siehst Du denn ein Problem?
Gruß Reinhard
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Stummi (offline)
Gelegentlicher Nutzer



Beiträge: 3
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Mitglied seit: 21.02.2011

Deutschland
icon1  Re: Re: Steuerschuldumkehr #4 Datum: 07.03.2011, 12:30  

zitat:(Reynard25,03.03.2011 , 11:42)
Hallo,

Du kannst doch Rechnungen sowohl mit als auch ohne MwSt. schreiben. Wo siehst Du denn ein Problem?

Sorry hatte einen Trauerfall, daher melde ich mich heute erst wieder.


Ich weiß nicht wie das zu buchen ist. Aufgrund einer Betriebsprüfung wurde ich rückwirkend MWST- pflichtig eingestuft. Ich also die Jahre vorher alles ohne MWST gebucht (gemäß Rat meines STB alles Brutto ). Und nun ab 1.1.11 die Steuerschuldumkehr.


Jetzt steht mir bei Buchungsplitt z.B. gar nicht die "Steuerauswahl" zur Verfügung.

Und selbst wenn ich das einstellen kann:
1. ich bekomme die USt gar nicht
2. ich kann die Vorsteuer geltend machen - Nur wie kann ich das buchen ?

In der MWST-Tabelle kann ich auch nichts anlegen. Da steht mir nur B,H,N und N1 zur Verfügung.

Deswegen habe ich eine Testdatei - MWST- Pflichtig anlegt. Ja gut da wird dann die UST und VST gegengerechnet. Aber ist das richtig bei der Schuldumkehr? Ich erhalte die UST doch gar nicht.....

Ich hoffe, dass ich das Problem vernünftig geschildert habe. Weiß nicht weiter.

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