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Thema: weiterhin Fehlermeldung nach Wechsel RDH1 auf RDH10
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grabbi_tut
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weiterhin Fehlermeldung nach Wechsel RDH1 auf RDH10 #1
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Datum: 02.08.2009, 14:05
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Hallo,
ich habe bei der Volksbank Donau Neckar eG die Änderung des HBCI-Sicherheitsprofils (für einen definierten User) vorgenommen und nach der Abfrage des Hash-Wertes (da dieser für mich nicht nachprüfbar war) abgebrochen. Seither ist dieser Zugang zwar mit dem neu genierten Schlüssel (xxxxx.KEY) möglich, aber die Fehleranzeige (.......daher ist es notwendig bis zum xx.xx.2009 für Ihren elektronischen Schlüssel ......) ist immer noch vorhanden. Nach Auskunft der Bank ist der Vorgang zwar sauber abgeschlossen, ich habe aber wegen fehlender Information des Hash-Wertes keinerlei Kontrollmöglichkeiten und zudem jetzt immer noch die Fehlermeldung. Hat oder hatte jemand ein ähnliches Problem - bitte um Info.
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Für dieses Thema bedankten sich die folgenden User:
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grabbi_tut
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Re: weiterhin Fehlermeldung nach Wechsel RDH1 auf RDH10 #3
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Datum: 02.08.2009, 20:43
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Hallo Reynard25,
der Zugang funktioniert nur noch mit der neuen Schlüsseldatei, aber es wird immer noch die Meldung angezeigt, dass bis zum xx.xx.2009 das Verschschlüsselungsverfahren zu ändern ist.
Der Abbruch wurde durch mich vorgenommen, da in Quicken im letzten Schritt eine Prüfung des Hashwertes verlangt wird (dieser liegt mir aber nicht vor).
Meine Frage konkret:
Ich habe vor 8 Jahren einen Ini-Brief erhalten, in dem ein Hashwert zur Prüfung des Zuganges festgelegt war. Seit dieser Zeit arbeite ich mit dieser Schlüsseldatei. Nun wird über Quicken signalisiert, dass diese Gültigkeit im September abläuft. Meine Bank stellt keine neuen Unterlagen, Ini-Brief mit neuem Hashwert aus. In Quicken wird aber ein Hashwert abgefragt, den ich nicht bestätigen kann, weil ich ihn nicht kenne. Wenn ich blind bestätige, habe ich keine Sicherheit, was ich bestätige.
Das kann doch in dieser Weise nicht von den Quicken-Entwicklern gewollt sein ?
Gruß Uwe
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grabbi_tut
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Re: weiterhin Fehlermeldung nach Wechsel RDH1 auf RDH10 #5
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Datum: 02.08.2009, 22:07
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Hallo Reyard25,
nach dieser Beschreibung bin ich vorgegangen und bei Punkt 18 abgebrochen.
Den alten Ini-Brief habe ich noch und aus diesem stimmt der Hashwert nicht überein.
Nach Auskunft meiner Bank gibt es keinen neuen Ini-Brief mit neuem Hashwert als Kontrollmedium.
Mich interessiert, ob andere Anwender mit ihrer Bank die gleichen 'Sicherheitsstandards' haben.
Gruß Uwe
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Reynard25
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Beiträge: 14943
Mitglied seit: 01.01.2000
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Re: Re: weiterhin Fehlermeldung nach Wechsel RDH1 auf RDH10 #6
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Datum: 03.08.2009, 08:48
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Hallo,
zitat:(grabbi_tut,02.08.2009 , 22:07)| Nach Auskunft meiner Bank gibt es keinen neuen Ini-Brief mit neuem Hashwert als Kontrollmedium. |
Den wird es dann wohl, wenn die Auskunft stimmt, bei allen Geno-Banken, die am Rechenzentrum FIDUCIA hängen, nicht geben. Und das sind einige hundert.
zitat:(grabbi_tut,02.08.2009 , 22:07)| Mich interessiert, ob andere Anwender mit ihrer Bank die gleichen 'Sicherheitsstandards' haben. |
Ich denke mal schon. Aber dass sich jemand darüber beschwert hat, habe ich noch nicht gehört; auch nicht in den Foren von MS Money, WISOMG oder WinData, die auch die DDBAC benutzen.
Allerdings habe ich an anderer Stelle gelesen, dass es wohl doch ini-Briefe gibt: zitat:| Auf dem ini-Brief stehen zwei Hash-Werte: einmal für RDH-2 (nur gültig bis 15.09.09) und einmal für RDH-10. |
An anderer Stelle lese ich zu dem Thema:zitat:Das heißt, für einen Wechsel von RDH-2 auf RDH-10 müsstest Du die RDH-2 Schlüssel sperren lassen . Anschließend änderst Du das RDH-Profile-Feld auf "10", speicherst diese Änderung und erstellst dann neue User-Keys. Die musst Du dann leider wieder erst per INI-Brief freischalten lassen... |
Ich selbst, kann das nicht nachvollziehen oder testen, da ich nur Chipkarte verwende. Gruß Reinhard
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grabbi_tut
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Re: weiterhin Fehlermeldung nach Wechsel RDH1 auf RDH10 #7
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Datum: 03.08.2009, 13:14
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Hallo Reynard25,
dann werde ich mir woll doch einen neuen Ini-Brief anfordern. Vielen Dank für die Mühe
Gruß Uwe
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