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Thema: Quicken-Kontoauszug nicht gleich "echter" Kontoauszug
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Kordo
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Quicken-Kontoauszug nicht gleich "echter" Kontoauszug #1
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Datum: 20.01.2007, 21:31
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Hi zusammen,
ich verwalte seit ein paar Tagen mein HVB-Konto mit Quicken, hole Kontoauszüge etc. Klappt soweit auch alles gut. Nun war ich heute "in echt" bei meiner Bank und habe mir einen Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker für das Konto geholt. Dabei wurde mir klar, daß die Quicken-Funktion "Kontoauszug holen" "nur" einer "Umsatzabfrage" des Kontos entspricht, und nicht der Funktion "Holen eines echten Kontoauszugs", der ja dann den Ausdruck am Kontoauszugsdrucker erspart. Hier im Forum und auch in Handbuch steht auch nichts weiter zum "echten" Kontoauszug. Über die HVB-Homepage kann ich allerdings so einen echten Kontoauszug abholen. Daher meine Fragen: 1. Gibt es überhaupt die Funktion "Holen des "echten" Kontoauszugs grundsätzlich in Quicken?
2. Ich benutze HBCI/PIN/TAN, unter "Geschäftsvorfälle" in den Kontoeinstellungen steht auch nicht als möglicher Vorgang: "Kontoauszug abholen". Wenn ich nun über ScreenScaping gehen würde, vermute ich, würde diese Funktion zur Verfügung stehen. Verliere ich durch die Umstellung auf ScreenScaping evtl. andere Funktionalitäten? ...jetzt mal komplett unabhängig von allen Sicherheitsaspekten. Es scheint bei der HVB so zu sein, daß die ScreenScaping/Webseitenschnittstelle mehr Funktionen hat als die HBCI/PIN/TAN-Schnittstelle. Ist das bei anderen Banken auch so?
Danke für einen Tipp:  Schöne Grüße, Kordo
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Reynard25
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Re: Quicken-Kontoauszug nicht gleich "echter" Kontoauszug #2
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Datum: 20.01.2007, 23:10
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Hallo,
zitat:(Kordo,20.01.2007 , 21:31) 1. Gibt es überhaupt die Funktion "Holen des "echten" Kontoauszugs grundsätzlich in Quicken? |
Kannst Du mal erklären, was Du unter echten und unechten Kontoauszügen verstehst? Aber falls Du das meinst: Auch wenn Du die Umsätze mit Quicken abholst mußt Du einmal im Quartal zum Kontoauszugsdrucker. Das verlangen die Banken aus rechtlichen Gründen.
zitat:| 2. Ich benutze HBCI/PIN/TAN, unter "Geschäftsvorfälle" in den Kontoeinstellungen steht auch nicht als möglicher Vorgang: "Kontoauszug abholen". |
Nein, dort steht "Abholen der Kontoumsätze", was nach meinem Verständnis das gleiche ist. Meinst Du vielleicht den sog. elektronischen Kontoauszug?
zitat:| Wenn ich nun über ScreenScaping gehen würde, vermute ich, würde diese Funktion zur Verfügung stehen. |
Nein, falls Du den , "elektronischen Kontoauszug" meinst bei dem die Kontoauszüge als pdf-Datei heruntergeladen werden.
zitat:| Verliere ich durch die Umstellung auf ScreenScaping evtl. andere Funktionalitäten? ...jetzt mal komplett unabhängig von allen Sicherheitsaspekten. |
Davon gehe ich aus. Aber Du brauchst es doch nur zu probieren.
zitat:| Es scheint bei der HVB so zu sein, daß die ScreenScaping/Webseitenschnittstelle mehr Funktionen hat als die HBCI/PIN/TAN-Schnittstelle. |
Wie kommst Du darauf?
zitat:| Ist das bei anderen Banken auch so? |
Bei mindestens 95% der Banken ist nur ein Zugang über HBCI möglich. Gruß Reinhard
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Kordo
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Re: Re: Quicken-Kontoauszug nicht gleich "echter" Kontoauszug #3
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Datum: 21.01.2007, 00:35
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Hi, erstmal danke für Deine Antwort. Ich hoffe, ich bekomme das jetzt mit dem Quotieren hin... :
zitat:(Reynard25,20.01.2007 , 23:10)Hallo,
Kannst Du mal erklären, was Du unter echten und unechten Kontoauszügen verstehst? |
Der "echte" Kontoauszug ist der bei der Bank am Kontoauszugsdrucker. Man kann für einen bestimmten Zeitraum ja immer nur einen Kontoauszug holen. Den kann ich auch als PDF in der Homebankingseite herunterladen. Wie Du weiter unten geschrieben hast, den "elektronischen Kontoauszug".
zitat:| Aber falls Du das meinst: Auch wenn Du die Umsätze mit Quicken abholst mußt Du einmal im Quartal zum Kontoauszugsdrucker. |
Richtig, das habe ich ja geschrieben. Der "Kontoauszug in Quicken entspricht also nicht dem "elektronischen" Kontoauszug bzw. dem am Auszugsdrucker. Die Funktion in Quicken heißt nur leider etwas verwirrend "Kontoauszug holen", richtiger/besser wäre "Umsätze abholen".
zitat:| Das verlangen die Banken aus rechtlichen Gründen. |
Ich weiß was Du meinst mit den rechtlichen Gründen, aber man kann es trotzdem, wenn man möchte und extra bestätigt: Wenn ich den in der Homepage als PDF herunterlade, dann brauche ich nicht mehr zum Auszugsdrucker (und bekomme auch keinen (meist) kostenpflichtigen Kontoauszug nach Hause geschickt, wenn ich mal den Kontoauszug nicht abgeholt habe.). Man muß diese Tatsache, daß man dann z.B. gedruckte Kontoauszüge nur noch gegen extra-Kosten erhält, allerdings extra bestätigen.
zitat:| Nein, dort steht "Abholen der Kontoumsätze", was nach meinem Verständnis das gleiche ist. Meinst Du vielleicht den sog. elektronischen Kontoauszug? |
Ja, das ist genau, was ich schrieb (das "nicht" beachten) : "...unter "Geschäftsvorfälle" in den Kontoeinstellungen steht auch nicht als möglicher Vorgang: "Kontoauszug abholen". "
... sonder nur "Abholen der Kontoumsätze". Im Menü von Quicken "Bankgeschäfte" --> "Online Banking Aktionen" steht aber "Kontoauszug holen". (Wie oben geschrieben: Verwirrend: das ist für mich der "unechte" Kontoauszug, da eigentlich nur Umsatzabfrage). zitat:Wenn ich nun über ScreenScaping gehen würde, vermute ich, würde diese Funktion zur Verfügung stehen.
Nein, falls Du den , "elektronischen Kontoauszug" meinst bei dem die Kontoauszüge als pdf-Datei heruntergeladen werden. |
Ja, den meine ich, wieso würde das nicht gehen, wenn das ScreenScaping einem "Einloggen" in der Homepage entspricht und in der Homepage kann ich es?
zitat:Verliere ich durch die Umstellung auf ScreenScaping evtl. andere Funktionalitäten? ...jetzt mal komplett unabhängig von allen Sicherheitsaspekten.
Davon gehe ich aus. Aber Du brauchst es doch nur zu probieren. |
Ja, das könnte ich probieren, aber ich dachte, daß evtl. hier im Forum da einer schon die Erfahrung gemacht hat, wie es genau funktioniert, bevor ich meine als Quicken-Anfänger gerade vollbrachten HBCI-Einstellungen für das Konto wieder verwerfe. Und der Sicherheitsaspekt ist ja auch nicht unwichtig dabei.
zitat:Es scheint bei der HVB so zu sein, daß die ScreenScaping/Webseitenschnittstelle mehr Funktionen hat als die HBCI/PIN/TAN-Schnittstelle.
Wie kommst Du darauf? |
Weil die HVB-Bankinghomepage mehr Funktionen hat als das, was ich per HBCI/PIN/TAN ("Geschäftsvorfälle") zur Verfügung habe, z.B. den besagten "elektronischen Kontoauszug".
zitat:Ist das bei anderen Banken auch so?
Bei mindestens 95% der Banken ist nur ein Zugang über HBCI möglich. |
Ok, mißverstanden, ich meinte, ob die Homebankingseiten oder deren ScreenScaping-Schnittstellen der anderen Banken evtl. mehr "zu bieten" haben als die HBCI-Schnittstelle der Bank. ?
Ich hoffe, das Thema wird jetzt nicht zu verwirrend... 
Schöne Grüße, Kordo
(Bisher wurde dieser Beitrag 3 mal editiert, als letztes von Kordo am 21.01.2007 @ 00:41)
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Reynard25
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Re: Quicken-Kontoauszug nicht gleich "echter" Kontoauszug #4
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Datum: 21.01.2007, 11:39
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Hallo,
zitat:| Die Funktion in Quicken heißt nur leider etwas verwirrend "Kontoauszug holen", richtiger/besser wäre "Umsätze abholen". |
Mir ist klar, dass diese Bezeichnung nicht korrekt ist. Aber so lange wie in Quicken der Ausdruck Kontoauszug benutzt wird, werde ich wohl, um "unbedarfte" User nicht zu verwirren, bei dieser Ausdrucksweise bleiben.
zitat:| Wenn ich den in der Homepage als PDF herunterlade, dann brauche ich nicht mehr zum Auszugsdrucker (und bekomme auch keinen (meist) kostenpflichtigen Kontoauszug nach Hause geschickt, wenn ich mal den Kontoauszug nicht abgeholt habe.). |
Mit Quicken ist das Abholen der elektronischen Kontoauszüge nicht möglich. Für Quicken 2008 ist es wohl geplant. Dazu müsste allerdings die Bank das herunterladen des elektronischen Kontoauszuges als HBCI Geschäftsvorfall (HKEKA) anbieten. Das tun bei weiten nicht alle Banken. Eine Abfrage der HBCI-Bankparameter HVB ergab, dass diese Bank das nicht unterstützt.
zitat:| wieso würde das nicht gehen, wenn das ScreenScaping einem "Einloggen" in der Homepage entspricht und in der Homepage kann ich es? |
Das ScreenScraping ist das auslesen und bei Überweisungen befüllen der Internetseite der Bank durch eine Software. Dafür muß für jeden Geschäftsvorfall ein Makro geschrieben werden. Es wäre wohl viel zu aufwendig und damit zu teuer, wollte man für jeden möglichen Geschäftsvorfall ein Makro erstellen. Zumal es, im Gegensatz zu HBCI, keine Norm gibt: Es ist bei jeder Bank anders. Dazu kommt, dass bei jeder Änderung der Internetseite eine neues Makro geschrieben bzw. geändert werden muß. Deshalb sind in den ScreenScraping-Makros nur die wichtigsten Geschäftsvorfälle, wie Überweisungen und Umsätze, enthalten. Außerdem beschränkt sich der Zugang i.d.R. auf Girokonten.
Aus den genannten Gründen funktioniert ScreenScraping (mit Quicken) auch nur mit Banken, die z.Zt. der Einführung 2005 kein HBCI angeboten haben. Die HVB gehört da eigentlich nicht mehr rein.
zitat:| Ok, mißverstanden, ich meinte, ob die Homebankingseiten oder deren ScreenScaping-Schnittstellen der anderen Banken evtl. mehr "zu bieten" haben als die HBCI-Schnittstelle der Bank. ? |
Ja, sicher ist es so, dass man teilweise auf der Internetseite mehr "machen" kann als über die HBCI-Schnittstelle. Das ist aber von Bank zu Bank verschieden.
Ein Beispiel ist die SEB-Bank. Hier kannst Du via HBCI keine terminierten Überweisungen durch führen, während das bei der Postbank oder der comdirect funktioniert. Gruß Reinhard
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Kordo
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Re: Quicken-Kontoauszug nicht gleich "echter" Kontoauszug #7
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Datum: 25.01.2007, 00:27
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Hallo Reinhard und alle zusammen,
...DiBa funktioniert und den Button "Geschäftsvorfälle" gibt es auch...
...eine Frage noch dazu:
Du hast weiter oben geschrieben:
zitat:| "Eine Abfrage der HBCI-Bankparameter HVB ergab, dass diese Bank das (Funktionalität = "elektronischer Kontoauszug" Anm. von Kordo) nicht unterstützt." |
Wie hast Du diese Abfrage genau gemacht? Ich vermute außerhalb von Quicken?
Zur Erläuterung der Frage: Zeigt das Fenster "Geschäftsvorfälle" eine Funktionalität auch an, wenn die Bank diese Funktionalität unterstützt, wenn Quicken diese Funktionalität aber nicht kann? Ich vermute, daß wenn eine Funktionalität von einer Bank zur Verfügung gestellt wird, diese Funktionalität Quicken aber nicht kann, dann wird das auch nicht im Fenster "Geschäftsvorfälle" erscheinen?!
Danke nochmal.
Schöne Grüße, Kordo
(Bisher wurde dieser Beitrag 1 mal editiert, als letztes von Kordo am 25.01.2007 @ 00:29)
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Reynard25
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Re: Re: Quicken-Kontoauszug nicht gleich "echter" Kontoauszug #8
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Datum: 25.01.2007, 09:53
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Hallo,
zitat:(Kordo,25.01.2007 , 00:27) Du hast weiter oben geschrieben:
zitat:| "Eine Abfrage der HBCI-Bankparameter HVB ergab, dass diese Bank das (Funktionalität = "elektronischer Kontoauszug" Anm. von Kordo) nicht unterstützt." |
Wie hast Du diese Abfrage genau gemacht? Ich vermute außerhalb von Quicken? |
Ja, dazu gibt es spezielle Software.
Aber für Deine eigenen (HBCI-) Banken, kannst Du Dir das selbst ansehen. Diese Daten werden von der Bank in der UserParameterDatei (*.upd) und in der BankParameterDatei (*.bpd) an Deinen Computer geschickt und von Quicken ausgewertet. Sie befinden sich, ja nach Betriebssystem in C:\Dokumente und Einstellungen\[Username]\Anwendungsdaten\Datadesign\DDBAC
zitat:Zur Erläuterung der Frage: Zeigt das Fenster "Geschäftsvorfälle" eine Funktionalität auch an, wenn die Bank diese Funktionalität unterstützt, wenn Quicken diese Funktionalität aber nicht kann? Ich vermute, daß wenn eine Funktionalität von einer Bank zur Verfügung gestellt wird, diese Funktionalität Quicken aber nicht kann, dann wird das auch nicht im Fenster "Geschäftsvorfälle" erscheinen?! |
Ja, das siehst Du richtig. Es würde auch wenig Sinn machen, wenn z.B. der Geschäftsvorfall HKDAS (Dauerauftrag aussetzen) dort aufgeführt wäre. Das geht mit Quicken nicht und auch die wenigsten Banken bieten es an. Oder HKLGD (Geldkarte laden). Auch das kann Quicken nicht und mir ist nicht bekannt, ob das überhaupt schon eine Bank anbietet. Ich habe hier eine Liste die die 250 wichtigsten Geschäftsvorfälle enthält, wobei allerdings viele davon bei einer bestimmten HBCI-Aktion im Hintergrund ausgeführt werden.
Jedenfalls wäre die Folge davon, dass die Foren voll mit sinnlosen Fragen wären, wie "Warum kann ich meine Geldkarte nicht aufladen?" usw. Gruß Reinhard
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Kordo
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Re: Quicken-Kontoauszug nicht gleich "echter" Kontoauszug #9
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Datum: 28.01.2007, 22:09
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Hallo Reinhard und alle zusammen,
super, Danke für upd und bpd-Datei-Info! Jetzt weiß ich, wo ich gucken kann, was meine Bank kann und was nicht. 
Durch diese Info ist jetzt auch "ziemlich" sichergestellt, daß solche "sinnlosen Fragen" nicht kommen sollten, da ja jeder in diese Dateien nun gucken kann und mit Hilfe einer Liste über alle grundsätzlich möglichen "Geschäftsvorfälle" bei HBCI herausbekommt, was bei der eigenen Bank möglich ist, unabhängig von Quicken. Sehr schön! Eine solche Liste aller HBCI-Geschäftsvorfälle findet sich z.B. hier:
http://www.hbci-zka.de/dokumente/spe...#095;Formals.pdf
Wie ich gerade sehe, hast Du in http://www.kaiwu.de/cgi-bin/sbb//sbb...m=26&show=16 ebenfalls eine Liste von Geschäftsvorfällen erstellt (11.2004). Das ist vermutlich die Liste der Geschäftsvorfälle, die Quicken kann, (bzw. 2004 konnte)? Ist diese noch aktuell oder gibt es irgendwo eine aktuelle Liste (online?)? Weder im Quicken-Handbuch noch bei Lexware habe ich eine solche Liste gefunden, die exakt angibt welche HBCI-Geschäftsvorfälle Quicken kann... (Ohne jetzt die 12 Geschäftsvorfälle in den Kontoeinstellungen als HKKAZ HKKAN etc. einzeln heraussuchen zu müssen, evtl. ist diese Anzeige ja auch nicht vollständig und evtl. sogar Bankabhängig.)
Beste Grüße, Kordo
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Reynard25
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Re: Re: Quicken-Kontoauszug nicht gleich "echter" Kontoauszug #10
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Datum: 28.01.2007, 23:01
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Hallo,
zitat:(Kordo,28.01.2007 , 22:09)Wie ich gerade sehe, hast Du in http://www.kaiwu.de/cgi-bin/sbb//sbb...m=26&show=16 ebenfalls eine Liste von Geschäftsvorfällen erstellt (11.2004). Das ist vermutlich die Liste der Geschäftsvorfälle, die Quicken kann, (bzw. 2004 konnte)? Ist diese noch aktuell oder gibt es irgendwo eine aktuelle Liste (online?)? |
Das sind die wichstigsten Geschäftsvorfälle, unabhängig ob Quicken sie nun kann oder nicht. Ich glaube aber, Quicken kann alle.
zitat:| Weder im Quicken-Handbuch noch bei Lexware habe ich eine solche Liste gefunden, die exakt angibt welche HBCI-Geschäftsvorfälle Quicken kann... |
http://www.lexware.de/SID106.FsNjlUW...ec_local=53
Diese Liste deckt sich weitgehend mit meiner. Gruß Reinhard
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