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Weiternutzung der Software nach Kündigung des Abos #1
Datum: 27.06.2021, 13:38
Hallo,
ich hätte eine kurze Frage zur Weiternutzung des Programms nach einer Kündigung des Lexware Software-Abos.
Auf deren Homepage steht hierzu folgendes:
Was passiert, wenn ich meine Software kündige/zurückschicke?
Nach Beendigung des Software-Abos bleiben Ihre Daten in der Software erhalten. Veränderungen an den Daten oder neue Daten können in der Software nicht mehr erfasst werden. Bei einer Rücksendung wird der Bezug automatisch zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.
Diese Information wäre mir allerdings neu.
Ich bin bislang davon ausgegangen, dass ich das Programm so lange ich möchte weiternutzen kann, halt nur keine Softwareupdates/Support mehr erhalte. Oder soll mit obiger Aussage gemeint sein, was passiert, wenn jemand die Testversion installiert hat und anschließend zurücksendet?
Kann jemand was dazu sagen?
(Bisher wurde dieser Beitrag 3 mal editiert, als letztes von T-Woh am 27.06.2021 @ 14:15)
Re: Weiternutzung der Software nach Kündigung des Abos #2
Datum: 27.06.2021, 18:09
Hallo,
zitat:
Nach Beendigung des Software-Abos bleiben Ihre Daten in der Software erhalten. Veränderungen an den Daten oder neue Daten können in der Software nicht mehr erfasst werden.
Das trifft nur auf die Profi-Programme von Lexware zu. FiMa kannst Du so lange weiter nutzen, wie es auf Deinen Betriebssystem läuft. Auch Banking-Updates bekommst Du noch für die letzten drei Versionen. Gruß Reinhard
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Re: Weiternutzung der Software nach Kündigung des Abos #3
Datum: 27.06.2021, 19:28
Hallo Reynard,
vielen Dank für Deine Antwort.
Diese FAQ stehen aber direkt nach meinem Login ins Kundencenter unter "Meine Bestellungen".
Mein Abo betrifft aber den "Finanzmanager Deluxe", was dann ja eher nicht unter die Profi-Kategorie fällt. Die Aussage der FAQ ist also etwas irreführend.
Re: Re: Weiternutzung der Software nach Kündigung des Abos #4
Datum: 28.06.2021, 08:41
Hallo,
zitat:(T-Woh,27.06.2021, 19:28)
Mein Abo betrifft aber den "Finanzmanager Deluxe", was dann ja eher nicht unter die Profi-Kategorie fällt. Die Aussage der FAQ ist also etwas irreführend.
Ja, leider. Dieses Problem besteht seit Jahren. Gruß Reinhard
Beiträge: 50
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Re: Weiternutzung der Software nach Kündigung des Abos #6
Datum: 13.11.2021, 15:07
Hallo,
leider wird auch oft bei Softwarehändlern angegeben Lizenzdauer 365 Tage. Ich wechsel nun von 2019 auf 2022. Hätte ich nicht hier nachgelesen das dies Unfug ist mit den 365 Tagen, hätte ich mich auf die Suche nach einem anderen Programm mit unbegrenzter Laufzeit gemacht.
Lexware sollte auch daran denken.
Viele Grüße Jens
(Bisher wurde dieser Beitrag 1 mal editiert, als letztes von Jens09 am 13.11.2021 @ 15:08)
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