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kann ich bitte mal Eure Einschätzung haben: die DiBa schaltet zum 1.4.21 das mTAN-Verfahren ab. Nunmehr erfolgen Freigaben per App.
In der App kann man allerdings Überweisungen ohne jegliche weitere Anforderungen tätigen. Lediglich die gleiche PIN bzw. der gleiche Fingerabdruck wird mehrfach hintereinander abgefragt.
Dies ist doch unzulässig, oder täusche ich mich da?
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