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Mein neuer Steuerberater macht mir ziemlich die Hölle heiss:
Die von der Bank gelieferten elektronischen Kontoauszüge (bekomme ich seit 2011) würden bei einer Prüfung duch das Finanzamt nicht anerkannt, es müssten unbedingt von der Bank per Post geschickte Originale her.
Ich bekomme wie gesagt seit Jahren keine Auszüge mehr geschickt, was mir auch einiges an Kosten spart. Die Bank sendet ja auch immer Quittungen - wird mir zumindest immer angezeigt. Ich war der Meinung, daß diese PDFs als Kontoauszug-Ersatz gelten; ist das wirklich nicht der Fall ? Muß ich ernsthaft für einiges an Geld mir die PDF-Datei in ausgedrucktem Zustand schicken lassen ?
Jetzt habe ich probehlaber mal einen der Kontoauszüge geöffnet.
1. Es handlet sich um ein PDF 1.3, nicht mal um ein PDF/A (zumindest bei der Commerzbank) 2. Ich kann immer nur einen Auszug öffnen, aber nicht exportieren, geschweige denn mehrere (ein ganzes Jahr) auf einmal
mehr als in der Quicken-Hilfe steht, kann man dazu nicht sagen:
Beachten Sie im Zusammenhang mit elektronischen Kontoauszügen die steuerrechtlichen Vorgaben. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Finanzamt, ob der elektronische Kontoauszug steuerrechtlich anerkannt wird.
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