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Habe meine ersten SEPA-Lastschriften (Einzellastschriften) am 4.12.2013 an die Sparkasse gesandt. Da das Erstlastschriften waren, gab mir Quicken einen fünf Tage späteren "Fälligkeitstermin" vor. Dieser Fälligkeitstermin wäre der 9. Dezember gewesen. Offensichtlich addiert die Sparkasse bei der Erstlastschrift erneut 5 Tage, so dass aus einer am 4. Dezember eingereichten Lastschrift erst am 13. Dezember ein Eingang auf dem Konto generiert wird. Hier scheint Quicken und die Bankenpraxis nicht aufeinander abgestimmt. Nach Auskunft der Sparkasse hätte ich eine sofortige Fälligkeit für die Lastschrift angeben müssen, dann hätte ich das Geld schon am 9. Dezember erhalten. Merke: Nicht das Quickenprogramm darf die gesetzliche Wartezeit verfolgen, sondern die Bank tut das. MfG Loddel
(Bisher wurde dieser Beitrag 1 mal editiert, als letztes von loddel am 12.12.2013 @ 10:49)
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