| Stefanos Bulletin Board URL: https://www.kaiwu.de/cgi-bin/sbb//sbb.cgi?&a=show&forum=174&show=5 Thema: Weiternutzung der Software nach Kündigung des Abos |
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| T-Woh (Intensiver Nutzer) Hallo, ich hätte eine kurze Frage zur Weiternutzung des Programms nach einer Kündigung des Lexware Software-Abos. Auf deren Homepage steht hierzu folgendes: Was passiert, wenn ich meine Software kündige/zurückschicke? Nach Beendigung des Software-Abos bleiben Ihre Daten in der Software erhalten. Veränderungen an den Daten oder neue Daten können in der Software nicht mehr erfasst werden. Bei einer Rücksendung wird der Bezug automatisch zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Diese Information wäre mir allerdings neu. Ich bin bislang davon ausgegangen, dass ich das Programm so lange ich möchte weiternutzen kann, halt nur keine Softwareupdates/Support mehr erhalte. Oder soll mit obiger Aussage gemeint sein, was passiert, wenn jemand die Testversion installiert hat und anschließend zurücksendet? Kann jemand was dazu sagen? |
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| Reynard25 (Administrator) Hallo, zitat:Das trifft nur auf die Profi-Programme von Lexware zu. FiMa kannst Du so lange weiter nutzen, wie es auf Deinen Betriebssystem läuft. Auch Banking-Updates bekommst Du noch für die letzten drei Versionen. |
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| T-Woh (Intensiver Nutzer) Hallo Reynard, vielen Dank für Deine Antwort. Diese FAQ stehen aber direkt nach meinem Login ins Kundencenter unter "Meine Bestellungen". Mein Abo betrifft aber den "Finanzmanager Deluxe", was dann ja eher nicht unter die Profi-Kategorie fällt. Die Aussage der FAQ ist also etwas irreführend. |
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| Reynard25 (Administrator) Hallo, zitat:(T-Woh,27.06.2021, 19:28)Ja, leider. Dieses Problem besteht seit Jahren. |
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Kurgan (Intensiver Nutzer)zitat:(Reynard25,28.06.2021, 08:41)vielleicht nicht ganz ungewollt ... das hält sicher den ein oder anderen von der Kündigung ab. solange man hier nicht mitliest ;) |
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| Jens09 (Intensiver Nutzer) Hallo, leider wird auch oft bei Softwarehändlern angegeben Lizenzdauer 365 Tage. Ich wechsel nun von 2019 auf 2022. Hätte ich nicht hier nachgelesen das dies Unfug ist mit den 365 Tagen, hätte ich mich auf die Suche nach einem anderen Programm mit unbegrenzter Laufzeit gemacht. Lexware sollte auch daran denken. Viele Grüße Jens |
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