Stefanos Bulletin Board
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Thema: nachträgliche Ergänzung zum 2. und finalen Fazit

icon1 nachträgliche Ergänzung zum 2. und finalen Fazit Datum: 15.05.2016, 10:14
TheAdmin (Intensiver Nutzer)
Heute morgen wollte ich den FM 2016 starten und siehe da, die Setuproutine des FM 2017 hat bei der Deinstallation (zu den Gründen siehe o.g. Beitrag) die Installation des FM 2016 in einem desolaten und nicht funktionierenden Zustand versetzt.

Anscheinend wurde das Qualitätssicherungsteam in Freiburg durch Marketingtypen ersetze, da sie wichtiger sind.

Gut, dass ich die Rücksendung heute morgen in der Packstation deponiert habe, hätte sonst meinen Brief noch deutlicher ausfallen lassen.

Bin -mal wieder- frustriert !

icon1 Re: nachträgliche Ergänzung zum 2. und finalen Fazit Datum: 15.05.2016, 10:37
Reynard25 (Administrator)
Hallo,

vermutlich wurde das LexwareOnlineBanking deinstalliert, dass auch FiMa 2016 benötigt.

Entweder die Reparaturfunktion der CD nutzen oder hier herunterladen:

http://download.lexware.de/pub/service/finanzmanager/fima2016_lxebanking.msi

icon1 Re: nachträgliche Ergänzung zum 2. und finalen Fazit Datum: 15.05.2016, 11:09
idefixbt (Super Nutzer)
Hallo TheAdmin,

das ist die Strafe von Lexware für jeden, der nicht sofort in Jubel über die Version FiMa2017 ausbricht.
Kannst Du mit dem Zurückspielen der Sicherung von der Version 2016 den alten Zustand nicht wieder herstellen? Wozu macht man eine Sicherung?

Ich hatte zwar vor, nicht nur von WIN7 (JV Version 2013 auf WIN10 (FiMa2017) und auch auf einen neuen Rechner zu wechseln, werde damit aber warten, bis die Qualitätssicherungs Amateure durch Profis ersetzt wurden.
Haben denn die Tester der Betaversionen nichts gemerkt? Oder haben die Marketingtypen in Freiburg alle Hinweise in den Wind geschlagen, damit diese Bananensoftware endlich auf den Markt kommt?

Gruß Gerhard

P.S.
Leider darf ja keiner der Betatester sich hierzu äußern.

icon1 Re: Re: nachträgliche Ergänzung zum 2. und finalen Fazit Datum: 15.05.2016, 11:49
Reynard25 (Administrator)
Hallo,
zitat:(idefixbt,15.05.2016 , 11:09)
Kannst Du mit dem Zurückspielen der Sicherung von der Version 2016 den alten Zustand nicht wieder herstellen? Wozu macht man eine Sicherung?

Bei der Deinstallation von FiMa2017 werden die Datendateien von FiMa2016 selbstverständlich nicht angefasst, also wird eine Sicherungskopie nicht helfen
zitat:
Haben denn die Tester der Betaversionen nichts gemerkt?

Doch, schon beim Test von Quicken 2015. Damals gab es dazu eine FAQ (finde ich nicht mehr; sinngemäß):

Mit der De-Installation von Quicken 2015 wird auch die Komponente LexwareOnlineBanking entfernt, so dass eventuell auf diesem Rechner parallel installierte Quicken Vorversionen wie Q2014 temporär nicht mehr Online-Banking fähig sind.
Falls eine hier installierte Vorversion Online-Banking-fähig bleiben soll, muss das Lexware EBanking Modul neu isntalliert werden.

zitat:
P.S.
Leider darf ja keiner der Betatester sich hierzu äußern.

Wer sagt das? Ich äußere mich doch.

icon1 Re: Re: nachträgliche Ergänzung zum 2. und finalen Fazit Datum: 15.05.2016, 11:53
TheAdmin (Intensiver Nutzer)
zitat:(Reynard25,15.05.2016 , 11:49)
Bei der Deinstallation von FiMa2017 werden die Datendateien von FiMa2016 selbstverständlich nicht angefasst, also wird eine Sicherungskopie nicht helfen
Die Datendateien sind ok, aber die Programmdateien sind unvollständig. Onlinebanking und DDBAC müssen nachgeladen werden. Das Setupprogramm von FiMa2016 korrigiert nur ersteres. Das andere merkt das Infoservice erst zwei Stunden später.

Einfach ohne jegliche Rücksicht auf die Kunden programmiert.

In meiner Sicherung sind übrigens auch die Programmdateien enthalten, ich sichere über Images, die alle zwei Tage erstellt werden.

icon1 Re: nachträgliche Ergänzung zum 2. und finalen Fazit Datum: 15.05.2016, 12:25
idefixbt (Super Nutzer)
Hallo Reinhard,

in einem solchen Fall müsste doch eine Deinstallation und anschließende Neuinstallation von FiMa2016 helfen, wenn dann die Datensicherung von FiMa2016 wieder eingespielt wird. Oder liege ich hier falsch?

Es müsste doch Lexware möglich sein, zumal es nichts kostet, bei der Deinstallation einen entsprechenden Hinweis zu geben, oder will man die User "bestrafen"?

Gruß Gerhard

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