| Stefanos Bulletin Board URL: https://www.kaiwu.de/cgi-bin/sbb//sbb.cgi?&a=show&forum=30&show=39 Thema: Elektronischer Kontoauszug - rechtsverbindlich |
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| siglinde (Neuer Nutzer) meine sparkasse (spk. barnim) bietet mir als neue leistung der elektronischen kontoauszug in rechtsverbindlicher form an. was muss ich mir darunter vorstellen und könnte ich das mit meiner quicken version 2006 deluxe nutzen? siglinde |
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| Reynard25 (Administrator) Hallo Siglinde, so weit ich weiß, ist es beim elektronischen Kontoauszug so, daß Du über die Internetseite der Bank ein pdf-Datei herunterlädst, die genauso aussieht, wie der Orginal-Kontoauszug Deiner Bank. Ob das wirklich rechtsverbindlich ist, das ist die Frage. Schließlich gibt es inzwischen genug Software, mit der man jede pdf-Datei manipulieren kann. Quicken kann keine elektronischen Kontoauszüge sprich pdf-Dateien herunter laden. Aber es sollte kein Problem sein, z.B. einmal im Monat auf die Internetseite der Bank zu gehen und sich diese Dateien zu holen. |
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| quickprobs (Administrator) Ich kenne es von der Volkbank in Eisenberg. Dort muss man das Herunterladen der Kontoauszüge (in PDF-Form) per TAN bestätigen! Dieses Verfahren soll (wir haben es bisher noch nicht beim FA testen müssen korrekt sein!Rechtsprechung habe ich dazu noch nicht gelesen! Ich gehe davon aus, das es so i.o. ist. |
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| Reynard25 (Administrator) Hallo Kai, bei allen Banken, die ich gefunden habe steht sinngemäß: Nutzen können Sie den elektronischen Auszug für alle privaten Girokonten (keine Geschäftskonten, Vereins- oder WEG-Konten). Das sagt nach meiner bescheidenen Meinung einiges über die Rechtssicherheit. |
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| siglinde (Neuer Nutzer) also das mit dem rechtsverbindlich ist eine aussage meiner sparkasse. dabei weisen sie allerdings auch darauf hin das es für buchhaltungszwecke (bilanzierung) auf grund der bestimmungen nicht geeignet sei. na hoffen wir mal das die lexware leute diese funktion integrieren... siglinde |
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