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Thema: Das indizierte TAN-Verfahren (iTAN)

icon1 Das indizierte TAN-Verfahren (iTAN) Datum: 05.08.2005, 08:04
Reynard25 (Administrator)
Aus den Informationen einer Sparkasse:

Das indizierte TAN-Verfahren

Im bisherigen, klassischen TAN-Verfahren können Sie eine beliebige, freie TAN auf der TAN-Liste zur Auftragserteilung wählen. Beim Indizierten TAN-Verfahren werden Sie aufgefordert, eine nach dem Zufallsprinzip ausgewählte, unverbrauchte TAN aus der TAN-Liste (zum Beispiel: die TAN-Nummer auf Position 15 in der TAN-Liste) zur Auftragserteilung zu verwenden.

Diese angeforderte TAN-Nummer ist an den entsprechenden Geschäftsvorfall und die Session gebunden und kann nur in diesem Zusammenhang verwendet werden. Wird die angeforderte TAN nicht für diesen Geschäftsvorfall verwendet (z.B. wegen Korrektur der Transaktionsdaten), so wird sie entwertet. Falls die TAN abgefangen wurde, kann sie somit nicht für betrügerische Zwecke verwendet werden. Jede TAN-Anfrage (Index-Anfrage) hat eine Gültigkeit von 7 Minuten. Wird innerhalb dieser Zeit die Anfrage nicht beantwortet, wird die angeforderte TAN ebenfalls entwertet.

Mit der Programmänderung wird das indizierte TAN-Verfahren für das Internet-Banking bereitgestellt. Softwarenutzer (z.B. Star Money, S-Firm) und Nutzer von S-Direkt Brokerage können die indizierte TAN-Liste ab Januar 2006 einsetzen.

Alternativ kann für Sie eine zweite PIN und TAN angelegt werden, die auf das klassiche TAN-Verfahren eingestellt ist.


Ablauf im Internet-Banking:

Bei der Anmeldung im Internet-Banking wird erkannt, ob Sie das klassische oder das indizierte TAN-Verfahren nutzten. Für das klassische TAN-Verfahren, bleibt der Ablauf unverändert. Nutzen Sie das indizierte TAN-Verfahren, werden Sie auf der TAN-Eingabeseite aufgefordert, eine bestimmte TAN aus Ihrer Liste einzugeben. Nur mit dieser TAN kann die Tranksaktion erfolgreich abgeschlossen werden.


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Dieses Verfahren wird auch (irgendwann) für HBCI PIN/TAN eingeführt.
Nähres dazu findet der interessierte Leser hier:
http://www.hbci-zka.de/dokumente/spezifikation_deutsch/FinTS_3.0_Security_Sicherheitsverfahren_PINTAN_Rel_20050621.pdf
Allerdings gibt es wohl noch keine Bank, die FinTS 3.0 verwendet.

Aktuell wird durch das iTAN-Verfahren ausschließlich "Internet-Banking"
über die Web-Seite der Bank unterstützt.
Wer eine Homebanking-Software (hier: Quicken) einsetzt, und mit HBCI PIN/TAN arbeitet, ist nicht betroffen. Probleme könnte es geben, wenn man mit Quicken das so genannte Internetbanking nutzt. Siehe dazu unten: Beitrag von Lexware.

Falls die Bank das Konto auf das iTAN-Verfahren umstellt bzw. bereits umgestellt hat, wende man sich an diese, um die Umstellung wieder rückgängig zu machen und weiterhin die gewohnte TAN-Liste nutzen zu können.


Lexware schrieb am 11.08.05 dazu:

[.....] dass aufgrund des
grassierenden Phishings (Passwort-Fishing)
einige Banken das neue I-TAN Verfahren nutzen
werden.

Den Anfang haben die Postbank und die 1822 gemacht.
Deren Kunden werden mit neuen I-TAN-Listen versorgt.

Wichtig:
Zunächst ist ausschließlich das Web-Banking (über den
Browser) vom neuen I-TAN Verfahren betroffen.

Das Web-Banking ist in Quicken 2006 über das
sog. Screenscraping integriert.

Wir arbeiten an einer Anpassung, die das I-TAN
Verfahren in Quicken 2006 möglich macht
und halten Sie über die Verfügbarkeit (z.B. im Rahmen
einer Bankaktualisierung) auf dem Laufenden.

Für den Übergang empfehlen wir den Postbank- und
1822Direkt Kunden das HBCI PIN/TAN Verfahren zu
nutzen.


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