| Stefanos Bulletin Board URL: https://www.kaiwu.de/cgi-bin/sbb//sbb.cgi?&a=show&forum=69&show=30 Thema: Quicken 2010 auf PC und Notebook? |
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| Sabine LDK (Normaler Nutzer) Hallo! Ich habe grade das QW2010 gekauft und installiert. Eben lese ich, dass ich es aktivieren muss, und dass das nur 1x geht... Das kannte ich von QW2006 nicht. Prolem: Ich hatte QW2006 auf dem PC und dem Notebook, weil ich es auch im Urlaub benutze. Wie kann ich das mit QW2010 realisieren? Es handelt sich hierbei ja nicht um eine Raubkopie, da ich bei beiden installationen der Benutzer bin, die gleiche Daten-Datei verwendet wird, beide Computer mir gehören, und es nie gleichzeitg verwendet wird. Bin grade etwas ratlos.... Liebe Grüße Sabine |
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| Reynard25 (Administrator) Hallo, wenn Du Quicken 2006 besitzt, hättest Du direkt bei Lexware eine Quicken 2010-Updateversion bestellen können. Update-Versionen müssen nicht aktiviert werden. |
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| Sabine LDK (Normaler Nutzer) Hallo Reinhard, grade bei Lexware gesucht und bin fündig geworden. Die Updateversion ist teurer als die Vollversion im Laden, wie kann das sein?! Aargh, und ich habe die gekaufte Vollversion doch schon geöffnet und installiert... Aber noch nicht aktiviert. Ist die auf der Umverpackung "verschwiegene" Zwangsaktiverung ein Rückgabegrund bei geöffneter Software? Normalerweise kann man geöffnete Software nicht zurückgeben, was ich auch absolut verstehen kann. Aber wenn man das vor dem Öffnen wirklich nicht erkennen kann? Oder gbt es vielleicht noch eine andere Möglichkeit? Liebe Grüße Sabine |
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| Reynard25 (Administrator) Hallo, zitat:(Sabine LDK,29.12.2009 , 22:02) Ich nehme an, aus dem gleichen Grund, aus dem z.B. MS Office 2007 im Medi_m_rkt teurer ist als bei Am_zon, oder umgekehrt. ![]() Aber der Vorteil, dass Du die Software auf zwei Computern installieren kannst, sollte ein paar Euro wert sein. zitat: Ich bin kein Jurist, gehe aber davon aus, dass es nur dann ein Rückgabegrund wäre, wenn es eine gesetzliche Vorschrift gäbe, wonach der Aktivierungszwang auf der Verpackung erwähnt werden muss. zitat: Tut mir Leid, ich wüsste nicht, welche. |
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Sabine LDK (Normaler Nutzer)zitat:(Reynard25,29.12.2009 , 22:27) Da hst Du natürlich völlig recht, wäre es mir auch wert gewesen, hätte ich das vorher gewusst. Eine solch gravierende Einschränkung der Vollversion nicht außen auf der Verpackung zu erwähnen, finde ich gelinde gesagt, unfair. Ich werde mal beim Händler um Kulanz ersuchen.... Liebe Grüße Sabine |
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| Sabine LDK (Normaler Nutzer) Also, der Händler war sehr freundlich und nimmt sie mir aus den oben genannten Gründen, und weil ich sie noch nicht aktiviert habe, zurück. Alles wird gut. Liebe Grüße Sabine |
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| netznachricht (Intensiver Nutzer) Hallo! zitat:(Reynard25,29.12.2009 , 22:27) Dann hätte Sie sich auch gleich eine Raubkopie aus dem Internet ziehen können, macht rechtlich gesehen als Urheberrechtsverletzung keinen Unterschied da es sich hierbei um Einzelplatzlizenzen handelt. Oder erlaubt Lexware neuerdings die Mehrfachinstallation? Falls ja, wäre eine Aktivierung absurd. zitat:(Reynard25,29.12.2009 , 22:27) Nutzungseinschränkungen müssen für den Käufer ersichtlich sein. Dazu zählt nicht nur ein Aktivierungszwang, sondern z.B. auch Lizenzbestimmungen die nicht Bestandteil des Kaufvertrages sind und bei der Installation zwangsausgewählt werden müssen. Ist man damit nicht einverstanden und diese Einschränkungen waren für den Käufer nicht ersichtlich, kann die Software gegen Kaufpreiserstattung zurückgegeben werden. Viele Grüße Flo |
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| Reynard25 (Administrator) Hallo, Erst schreibst Du, dass es sich um eine Einzelplatzlizenz handelt, die nur auf einem Computer installiert werden darf. Anschließend bezeichnest Du die Aktivierungsplicht, die die Installation auf mehreren Computern verhindern soll, als Nutzungseinschränkung. Welche Nutzung genau ist durch die Aktivierungsplicht eingeschränkt? |
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netznachricht (Intensiver Nutzer)zitat:(Reynard25,31.12.2009 , 08:31) Die Nutzung der Software für ihren Bestimmungszweck ist ohne Aktivierung gar nicht möglich, auch nicht in der Einzelplatzlizenz. Dazu wird der Kunde zur Aktivierung per Telefon oder Internet gezwungen, und genau darauf muss die Verpackung hinweisen (ich habe nicht behauptet das Lexware das nicht tut...). |
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netznachricht (Intensiver Nutzer)zitat:(Sabine LDK,29.12.2009 , 22:53) Ähm, ohne dir nahetreten zu wollen, aber nicht die Tatsache dass du eine Software nicht auf mehreren Rechnern installieren kannst ist eine Nutzungseinschränkung deiner Lizenz, sondern die Tatsache dass du diese aktivieren musst sofern du darauf nicht vor dem Kauf hingewiesen wurdest. Dass man eine Einzelplatzlizenz aus urheberrechtlichen Gründen nur auf einem PC gleichzeitig installieren darf, ist selbstverständlich, denn du hast nur eine Lizenz gekauft. Viele Grüße Flo |
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Sabine LDK (Normaler Nutzer)zitat:(netznachricht,31.12.2009 , 10:43) Hallo Flo, nein, Du trittst mir da nicht zu nahe, gibt es doch zum Thema Nutzungsrecht der Lizenz unterschiedliche Ansichten, auch bei den Softwareherstellern. Ein Hersteller hat das mal sehr anschaulich beschrieben: "Die erworbene Lizenz ist verwendar wie ein Buch. Genauso, wie ein Buch nicht von 2 unterschiedlichen Leuten an unterschiedlichen Pätzen gelesen werden kann, ist die Software nur für einen Benutzer gültig. Der Benutzer kann die Software z.B. auf dem Heim-PC und zusätzlich auf dem Notebook zur Nutzung unterwegs installieren. Eine gleichzeitige Nutzung beider Installationen durch verschiedene Leute ist unzulässig." Dieser Verwendung kann ich voll zustimmen. Der "Einzelplatz" ist ja meine Person in Verbindung mit meinem Girokonto. Und wenn ich 10 PCs zuhause stehen habe und 5 Notebooks mit in Uraub nehme, es ist nicht sinnvoll, das Lexware mir vorschreiben will, auf welchem der PCs ich das rechtmäßig erworbene Produkt verwenden mag. Was ja auch mit den früheren Quicken-Versionen möglich war. Durch die nur 1x mögliche Zwangsaktivierung werde ich jetzt stark eingeschänkt, jawohl. Versteht das bitte nicht falsch, ich bin gegen Raubkopien und habe auch nichts gegen notwendige Aktivierung. Nur will ich das erworbene Produkt auch so benutzen können, wie es bei mir sinnvoll ist. Liebe Grüße und ein schönes, erfolgreiches und gesundes neues Jahr Euch Allen! Sabine |
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| Bernd.A (Normaler Nutzer) Hallo Sabine, nun es ist ja auch nicht wunderlich das immer mehr und mehr Leute zu Open Souce ersatz greifen. Auf welchen PC die instlliereung statt finden ist egal. Nur man muss sich sicherlich besser die Lizens Bedingungen durchlesen. Unter Abschnitt Einzelplatz Lizens Installierung. Ist das schon so das es nur für einen PC / Laptop vorgesehen ist. Aber diese Zwangs Aktivirung finde ich auch nicht so toll, muss zwar sein. Aber was soll es. Ich finde Quicken super, aber wenn man da den Kunden nun immer mehr den Hals zudreht mit Zwangs Aktivirung u.s.w darf man sich auch nicht Wundern wenn die Leute Vergleichbare Software anders wo kaufen. Ich Denke nicht das Lexware sein Kauf Kunden vergrauelen möchte! In diesen Sinne allen noch einen schönen Tag. Bernd |
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| Reynard25 (Administrator) Hallo, zitat:(Bernd.A,05.08.2011 , 12:11) Nein, das wollen sie nicht. Deshalb müssen Update-Versionen, die man bei Lexware kauft, nicht aktiviert werden. Ab Quicken 2012 bekommt man für Quicken Deluxe und Home&Business zwei Seriennummern und kann somit offiziell auf zwei Computern installieren. |
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Bernd.A (Normaler Nutzer)zitat:(Reynard25,05.08.2011 , 14:15) HALLO Reynard; DAS hört sich ja ganz gut an. Nun ich habe mir Quicken 2010 Gekauft weil ich Eben noch eine etwas älteres T40 Thinkpad haben. Und da läuft eben Quicken 2012 sehr träge. Es wäre vielleicht für die Zukunft ein Anhaltspunkt die Quicken Software auch ein bisschen Ressourcen Orientiert zu Optimieren. Oder vielleicht auch light Versionen zu Verkaufen die auf etwas ältere PC's oder Notebooks auch laufen. Vielleicht wäre das ein Anhaltspunkt für eine Verbesserung könnte ja auch gut Möglich sein. Jedenfalls läuft die Quickenversion 2012 sehr sehr träge auf den etwas älteren T40 Thinkpad und das wollte ich mir eben nicht antun. Für meinen Hombanking Bereich was ich mir so Vorgenommen habe, reicht mir Quicken 2010 aber voll und ganz aus. Und es läuft auch sehr gut und Flüssig. Darum habe ich mich auch Entschieden für das Quicken 2010 und nicht 2012 Liebe Grüße Bernd.A |
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