Stefanos Bulletin Board URL: https://www.kaiwu.de/cgi-bin/sbb//sbb.cgi?&a=show&forum=155&show=30 Thema: Vertrag zur Auftragsverarbeitung: Bitte einmalig bestätigen und weiterarbeiten |
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hthxx (Intensiver Nutzer) hallo heute morgen wollte ich meine Umsätze abholen; geht nicht; erst soll ich einen Vertrag bestätigen; ich habe nur mal kurz angefangen zu lesen: soll das alles bei Lexware gespeichert werden?? Online Banking Zugangsdaten des Anwenders bei der Bank IBAN/BIC der Konten des Verantwortlichen oder seiner Kunden/Mandanten Buchungsdaten (z.B. Kontobewegungen, Überweisungsdaten) ist das ok? muss das sein um mit dem Finanzmanager noch arbeiten zu können grosses ?? habt Ihr das auch bekommen? Grüsse Heinz |
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Reynard25 (Administrator) Lexware schreibt dazu: Wir haben versucht, im Vorschaltdialog zu diesem Vertrag klarzumachen, dass das ausschließlich die XS2A-Schnittstelle betrifft: ----- Bitte beachten Sie: Bei den Zugangsarten HBCI mit Chipkarte/ Schlüsseldatei, FinTS mit PIN und TAN sowie Webbanking findet die Kommunikation wie bisher direkt zwischen Ihrem Rechner und der Bank statt. Es werden keinerlei Daten erhoben. Nur bei Banken, die keine Homebanking-Schnittstelle anbieten (z.B. ING) erfolgt der Zugriff über die sogenannte XS2A-Schnittstelle der Bank. Zu diesem Zweck müssen Daten erhoben und verarbeitet werden. ----- Konten, die per HBCI/FinTS oder Webscraping bedient werden, können technisch gar nicht "mitgelesen" oder "eingesehen" werden. Deshalb ist der FinanzManager ja auch so sicher. Und deshalb sollte man als betroffener Kunde auch der Bank klarmachen, dass die XS2A-Schnittstelle eigentlich nicht für den Endanwender gedacht ist und weiterhin HBCI/FinTS angeboten wird. |
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hthxx (Intensiver Nutzer) hallo Reinhard Danke für Deine Erklärung und die von Lexware Wir haben versucht, im Vorschaltdialog zu diesem Vertrag klarzumachen, dass das ausschließlich die XS2A-Schnittstelle betrifft: ich wundere mich nur, dass das im Vorschaltdialog geschieht und nicht im zu unterschreibenden Vertrag selbst; Juristisch sattelfest wäre das nur, wenn es im unterschriebenen Vertrag stehen würde; So ist das meiner Meinung nach nur eine Absichtserklärung und steht rechtlich auf wackligen Füßen? Sei es wie es ist, ich habe mal "unterschrieben"; und hoffe, dass es mich nicht betrifft (Sparkasse FinTS mit PIN und TAN) Grüsse Heinz |