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Board >>  Allgemein >>  Neuigkeiten von Quicken / FinanzManager >> Finanzmanager 2018: Angebliche Zeitbegrenzung nur falsche Auslegung?
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Thema: Finanzmanager 2018: Angebliche Zeitbegrenzung nur falsche Auslegung?
horstst (offline)
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icon1  Finanzmanager 2018: Angebliche Zeitbegrenzung nur falsche Auslegung? #1 Datum: 12.05.2017, 13:16  

Amazon bietet die Vorbestellung zum 22.5. an und da steht: "Jahreslizenz. Nach Registrierung 365 Tage nutzbar"
Geht Lexware jetzt auch den gleichen Weg, wie viele andere?
Der Text klingt jedenfalls nicht nach den bisherigen Abos.

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Reynard25 (offline)
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icon1  Re: Finanzmanager 2018: Angebliche Zeitbegrenzung nur falsche Auslegung? #2 Datum: 12.05.2017, 13:43  

Hallo,
zitat:(horstst,12.05.2017 , 13:16)
Amazon bietet die Vorbestellung zum 22.5. an und da steht: "Jahreslizenz. Nach Registrierung 365 Tage nutzbar"

Dort steht "ab Aktivierung" Ansonsten ist diese Info falsch! Aber es ist offensichtlich sehr schwer, Amazon dazu zu bringen, das zu ändern. Unglaublich, einfach behämmert
zitat:
Geht Lexware jetzt auch den gleichen Weg, wie viele andere?

Nein, es ist immer noch so, dass FiMa 2018 nach einem Jahr, d.h. nach erscheinen von FiMa 2019, keine ServicePacks mehr bekommt. Allerdings werden weiter DDBAC und WebBanking-Updates möglich sein.
zitat:
Der Text klingt jedenfalls nicht nach den bisherigen Abos.

Im Lexware-Shop wird nach wie vor auch ein Abo angeboten.
Gruß Reinhard
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horstst (offline)
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icon1  Re: Finanzmanager 2018: Angebliche Zeitbegrenzung nur falsche Auslegung? #3 Datum: 13.05.2017, 13:46  

Danke für die Information.
Demnach wären die Angaben unter
http://lex-blog.de/2016/08/30/lexwar...rung-auswirkung/
wohl nur für viele andere Lexware-Produkte gültig?
Aber ein Nachbar hat bei Lexware angefragt, da wurde ihm erklärt, dass ungebrenzte Nutzung nur (noch ab Version 2017) beim Abo gilt.
Zusätzlich gäbe es ab Version 2018 die 365 Tage-Version die man durch Neukauf jeweils um 365 Tage verlängern könne. Käufer der 2017 wären über die Änderung der AGB informiert worden. Das ganze wurde mir sinngemäß übermittelt.



(Bisher wurde dieser Beitrag 1 mal editiert, als letztes von horstst am 13.05.2017 @ 14:14)
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Reynard25 (offline)
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icon1  Re: Re: Finanzmanager 2018: Angebliche Zeitbegrenzung nur falsche Auslegung? #4 Datum: 13.05.2017, 15:24  

Hallo,
zitat:(horstst,13.05.2017 , 13:46)
Demnach wären die Angaben unter
http://lex-blog.de/2016/08/30/lexwar...rung-auswirkung/
wohl nur für viele andere Lexware-Produkte gültig?

Ja, das gilt nur für die meisten Profi-Produkte.
zitat:
Aber ein Nachbar hat bei Lexware angefragt, da wurde ihm erklärt, dass ungebrenzte Nutzung nur (noch ab Version 2017) beim Abo gilt.
Zusätzlich gäbe es ab Version 2018 die 365 Tage-Version die man durch Neukauf jeweils um 365 Tage verlängern könne. Käufer der 2017 wären über die Änderung der AGB informiert worden. Das ganze wurde mir sinngemäß übermittelt.

Was soll ich dazu sagen? Dann wissen die was anderes als der FiMa-Produktspezialist. Der hat mir erst vor ein paar Tagen gesagt, dass diese 365-Tage Begrenzung für FiMa 2018 nicht gilt.
Ich habe FiMa 2018 bereits auf dem Computer und kann derartiges auch nicht feststellen.
Gruß Reinhard
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horstst (offline)
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icon1  Re: Finanzmanager 2018: Angebliche Zeitbegrenzung nur falsche Auslegung? #5 Datum: 13.05.2017, 16:09  

Mir hat man auch versichert, dass die 365 Tage-Begrenzung für viele Produkte gelte, aber nicht für den Finanzmanager.
Die Dame meinte, dass vielleicht jemand aus einem anderen Fachbereich meinen Nachbarn falsch informiert hätte.
Der Nachbar hatte vor Weihnachten wegen der 2017 angerufen, vielleicht war da auch nicht alles entschiedenZwinkern



(Bisher wurde dieser Beitrag 1 mal editiert, als letztes von horstst am 13.05.2017 @ 16:29)
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nixda (offline)
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icon1  Re: Finanzmanager 2018: Angebliche Zeitbegrenzung nur falsche Auslegung? #6 Datum: 12.12.2017, 21:38  

Hallo,

ich fürchte, Lexw will uns veralbern.
Bei der ggw. Aktualisierung des FM2018 sind die Lizenzbedingungen abzunicken.
Diese besagen unter Pkt 2, Zitat: "2. Mit Vertragsschluss wird dem Kunden – für die Dauer von 365 Tagen ab Installation (bei einer Installation bis 31.01. des Folgejahres des in der Produktbezeichnung genannten Kalenderjahres) – das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Produkten eingeräumt, das auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt ist."

Passt also nicht zu der Aussage des Lexw. Mitarbeiters.
Außerdem nervt mich mein FM laufend mit der Aufforderung zur _Aktivierung_ (ja, korrekt). Kann das jemand erklären?
Die _Registrierung_ hatte ich mit Hinweise auf Update (so wie in http://www.kaiwu.de/cgi-bin/sbb//sbb...29&start=0#5 erläutert) abgelehnt.

Danke für Eure Hilfe
Gruß
nixda

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Reynard25 (offline)
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icon1  Re: Re: Finanzmanager 2018: Angebliche Zeitbegrenzung nur falsche Auslegung? #7 Datum: 13.12.2017, 09:48  

Hallo,
zitat:(nixda,12.12.2017 , 21:38)
Bei der ggw. Aktualisierung des FM2018 sind die Lizenzbedingungen abzunicken.
Diese besagen unter Pkt 2, Zitat: "2. Mit Vertragsschluss wird dem Kunden – für die Dauer von 365 Tagen ab Installation (bei einer Installation bis 31.01. des Folgejahres des in der Produktbezeichnung genannten Kalenderjahres) – das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Produkten eingeräumt, das auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt ist."

Seit Anfang d.J. gelten die o.g. Lizenzbedingungen für alle Lexware-Programme, außer QuickSteuer, Taxman und FinanzManager. Es wurde offensichtlich vergessen, das in die Lizenzbedingungen einzuarbeiten.
zitat:
Außerdem nervt mich mein FM laufend mit der Aufforderung zur _Aktivierung_ (ja, korrekt). Kann das jemand erklären?

Vielleicht ist das die Lösung: Aktivierung
Gruß Reinhard
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Xolile (offline)
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icon1  Re: Finanzmanager 2018: Angebliche Zeitbegrenzung nur falsche Auslegung? #8 Datum: 17.03.2019, 00:01  

Hallo,
wie ist die Situation mit dem FinanzManager 2019? Funktioniert der auch noch ohne Zeitbegrenzung?

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Reynard25 (offline)
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icon1  Re: Finanzmanager 2018: Angebliche Zeitbegrenzung nur falsche Auslegung? #9 Datum: 17.03.2019, 09:28  

Hallo,
auch FiMa 2019 kann unbegrenzt genutzt werden.
Gruß Reinhard
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